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Schutz vor Immissionen aus der Nachbarschaft
Häufig sind innerstädtische Bauflächen für den Neubau von Wohnungen durch Lärm- und Erschütterungsimmissionen vorbelastet:

- Verkehrslärm von Straßen und Schienenwegen
- Schwingungsimmissionen aus ober- und unterirdischem Schienenverkehr
- Geräuschübertragungen aus benachbarten Gewerbebetrieben
- Erschütterungsimmissionen von Gewerbebetrieben

Während der Planungsphase lassen sich die Immissionen ermitteln und beurteilen:

- Messtechnische Analysen auf dem Baugelände oder in der evtl. vorhandenen Altbebauung
- Prognoseberechnungen auf der Basis von Planunterlagen, Verkehrszahlen und sonstigen Erkenntnissen
- Anfertigung von Prognosegutachten mit Darstellung evtl. erforderlicher und/oder wünschenswerter Schutzmaßnahmen
- Anfertigung von technischen Baubeschreibungen
- Beratung während der Planungs- und Ausführungsphase einschließlich fachtechnischer Bauaufsicht.

Immissionen während der Bauphase
Jede Baustelle verursacht Immissionen, die in der Nachbarschaft störend oder sogar unzulässig sein können:

- Schallimmissionen von Baugeräten, Krananlagen, LKW-Verkehr und anderen Schallquellen im Baustellenbereich
- Erschütterungsimmissionen durch Rammen, Fallplattenverdichtung und andere Bauverfahren

Schon während der Planungsphase besteht die Möglichkeit zur Immissionsprognose:- Erschütterungsmessungen in benachbarten Gebäuden unter Probeanregung

- Berechnung der Schallimmissionen auf der Basis von Lageplänen und schalltech­nischen Kennwerten der Geräte und Aggregate
- Anfertigung von technischen Beschreibungen und Leistungsverzeichnissen zur Immissionsvorsorge für die Bauwerksausschreibung
- Beratung und Messung der tatsächlichen Immissionen während der Bauausführung

Immissionen durch die Gebäudenutzung
Jegliche gewerbliche Nutzung innerhalb des Neubaus verursacht Schall- und in seltenen Fällen auch Schwingungsimmissionen, die entsprechenden Immissions-grenzwerten unterliegen. Dies gilt im Hinblick auf die benachbarten Häuser/Grundstücke wie auch innerhalb des eigenen Gebäudes:

- Schallimmissionen von Gaststätten, Cafés, Läden und sonstigen gewerblichen Einrichtungen
- zusätzlicher Verkehrslärm durch den verstärkten Kfz-Verkehr
auf öffentlichen Straßen in Verbindung mit der künftigen
Nutzung des Neubauvorhabens (z. B. Pkw-Kundenverkehr bei
Supermärkten)
- Geräuschimmissionen von Tiefgaragenzufahrten

In der Planungsphase besteht die Möglichkeit, bautechnische Maßnahmen vorzusehen, so dass unzulässige Geräuschübertragungen i. d. R. auszuschließen sind:

- Durchführung von Prognoseberechnungen zum Nachweis der Schallimmissionen
- Dimensionierung von Bauteilen und sonstigen Schutzmaßnahmen
- Beratung während der Bauausführung