Schutz
vor Immissionen aus der Nachbarschaft
Häufig sind innerstädtische Bauflächen für den Neubau
von Wohnungen durch Lärm- und Erschütterungsimmissionen vorbelastet:
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Verkehrslärm von Straßen und Schienenwegen
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Schwingungsimmissionen aus ober- und unterirdischem Schienenverkehr
- Geräuschübertragungen aus benachbarten Gewerbebetrieben
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Erschütterungsimmissionen von Gewerbebetrieben
Während
der Planungsphase lassen sich die Immissionen ermitteln und beurteilen:
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Messtechnische Analysen auf dem Baugelände oder in der evtl. vorhandenen
Altbebauung
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Prognoseberechnungen auf der Basis von Planunterlagen, Verkehrszahlen
und sonstigen Erkenntnissen
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Anfertigung von Prognosegutachten mit Darstellung evtl. erforderlicher
und/oder wünschenswerter Schutzmaßnahmen
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Anfertigung von technischen Baubeschreibungen
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Beratung während der Planungs- und Ausführungsphase einschließlich
fachtechnischer Bauaufsicht.
Immissionen
während der Bauphase
Jede Baustelle verursacht Immissionen, die in der Nachbarschaft störend
oder sogar unzulässig sein können:
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Schallimmissionen von Baugeräten, Krananlagen, LKW-Verkehr und anderen
Schallquellen im Baustellenbereich
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Erschütterungsimmissionen durch Rammen, Fallplattenverdichtung und
andere Bauverfahren
Schon
während der Planungsphase besteht die Möglichkeit zur Immissionsprognose:-
Erschütterungsmessungen in benachbarten Gebäuden unter Probeanregung
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Berechnung der Schallimmissionen auf der Basis von Lageplänen und
schalltechnischen Kennwerten der Geräte und Aggregate
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Anfertigung von technischen Beschreibungen und Leistungsverzeichnissen
zur Immissionsvorsorge für die Bauwerksausschreibung
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Beratung und Messung der tatsächlichen Immissionen während der
Bauausführung
Immissionen
durch die Gebäudenutzung
Jegliche
gewerbliche Nutzung innerhalb des Neubaus verursacht Schall- und in seltenen
Fällen auch Schwingungsimmissionen, die entsprechenden Immissions-grenzwerten
unterliegen. Dies gilt im Hinblick auf die benachbarten Häuser/Grundstücke
wie auch innerhalb des eigenen Gebäudes:
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Schallimmissionen von Gaststätten, Cafés, Läden und sonstigen
gewerblichen Einrichtungen
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zusätzlicher Verkehrslärm durch den verstärkten Kfz-Verkehr
auf öffentlichen Straßen in Verbindung mit der künftigen
Nutzung des Neubauvorhabens (z. B. Pkw-Kundenverkehr bei
Supermärkten)
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Geräuschimmissionen von Tiefgaragenzufahrten
In
der Planungsphase besteht die Möglichkeit, bautechnische Maßnahmen
vorzusehen, so dass unzulässige Geräuschübertragungen i.
d. R. auszuschließen sind:
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Durchführung von Prognoseberechnungen zum Nachweis der Schallimmissionen
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Dimensionierung von Bauteilen und sonstigen Schutzmaßnahmen
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Beratung während der Bauausführung
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